Die je nach Unterboden unterschiedlichen Grenzwerte müssen genau eingehalten werden. Die Estrichfeuchte kann mit dem CM-Gerät geprüft werden. Bei überhöhter Feuchtigkeit sind gegenüber dem Auftraggeber schriftlich Bedenken anzumelden. Eine Parkettverlegung ist erst möglich, wenn der geforderte Grenzwert erreicht ist.

In Ausnahmefällen kann erhöhte Feuchtigkeit in zementgebundenen Unter­­böden durch Grundierschichten abgesperrt werden, z. B. mit Silan-Beschichtungen. Hier sind die jeweiligen Herstellerangaben exakt einzuhalten. Unter schwimmend verlegten Parkettböden können auch geeignete Dampfbremsen ausgelegt werden.
 

  Maximal zulässige Restfeuchte nach SIA-Norm 253:

  › Zementestriche 2.3 %, mit Fussbodenheizung 1.5 %
  › Calciumsulfat-(Anhydrit) Estriche 0.5 %, mit Fussbodenheizung 0.3 %

Geringe Abweichungen in den verschiedenen gültigen Normen oder zu Landesempfehlungen sind möglich. 
Grundsätzlich sind niedrige Werte vorteilhaft und deshalb anzustreben.


 

Maximal zulässige Restfeuchte nach DIN EN 13813:

  • Zementestriche 2.0 %, mit Fussbodenheizung 1.8 %
  • Calciumsulfat-(Anhydrit) Estriche 0.5 %, mit Fussbodenheizung 0.3 %

     

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